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Das Bundes-Bodenschutzgesetz schützt seit 1998 die vielfältigen Funktionen des Bodens.Mit Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes im Jahr 1998 wurde der erste Schritt von Seiten des Ge- Bodenfunktionsbewertung im Rahmen der Umweltprüfung in der BauleitplanungSeit der Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) 2004 muss bei jeder Bauleitplanung eine Umweltprüfung
durchgeführt werden, bei der das Schutzgut Boden berücksichtigt und die Bodenfunktionen für den planerischen Abwägungsprozess bewertet werden
müssen.
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