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Bodenfunktionen

Das Bundes-Bodenschutzgesetz schützt seit 1998 die vielfältigen Funktionen des Bodens.

Mit Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes im Jahr 1998 wurde der erste Schritt von Seiten des Ge-
setzgebers getan, dem Schutzgut Boden, das bisher – im Gegensatz zu den Schutzgütern Luft, Wasser, Flora und Fauna – eine eher untergeordnete Rolle im Bereich des Umweltschutzes gespielt hat, ein größeres Gewicht zu verleihen.
Ziel des Gesetzes ist es, die Funktionen des Bodens zu erhalten, den Boden vor Schädigungen zu schützen bzw. nach Beeinträchtigungen wiederherzustellen. Dabei ist eine Bodennutzung so vorzunehmen, dass keine schädlichen Bodenveränderungen entstehen und zudem ist der Verbrauch an Boden durch Versiegelung möglichst gering zu halten.
Diese Vorgaben des Bundes müssen in den Ländern und Kommunen durch entsprechende Programme, Konzepte und Maßnahmen umgesetzt werden.

Bodenfunktionsbewertung im Rahmen der Umweltprüfung in der Bauleitplanung

Seit der Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) 2004 muss bei jeder Bauleitplanung eine Umweltprüfung durchgeführt werden, bei der das Schutzgut Boden berücksichtigt und die Bodenfunktionen für den planerischen Abwägungsprozess bewertet werden müssen.

Hierzu arbeiten wir in folgenden Bereichen:


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