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Kooperationen

Als Kooperation in Wasserschutzgebieten wird die Zusammenarbeit zwischen Wasserversorgungsun-
ternehmen und Landwirten zur Minderung der Nitrat- oder Pflanzenschutzmittelgehalte im geförderten Rohwasser bezeichnet.

Die aktuelle rechtliche Regelung für Wasserschutzge-
biete in Hessen (und auch in anderen Bundesländern) sieht die Bildung von freiwilligen privatrechtlichen Ko-
operationsvereinbarungen vor. In diesen werden zwi-
schen den Trägern der öffentlichen Wasserversorgung und den nutzungsberechtigten Landwirten die zum Schutz des Grundwassers erforderlichen Auflagen für die Landwirtschaft sowie die damit verbundenen Aus-
gleichszahlungen vertraglich vereinbart. Die Inhalte werden dabei unter fachkundiger Anleitung erarbeitet und diskutiert.
Dies hat den Vorteil gegenüber der hessenweiten Wasserschutzgbietsverordnung, dass die Auflagen aufgrund der jeweiligen Standortbedingungen im Wasserschutzgebiet erlassen werden und somit standortspezifische Probleme besser berücksichtigt werden.

Bei der Etablierung von Kooperationslösungen unter-
stützen wir Sie durch:

  • ganzheitliche Landnutzungs- und Schutzkonzepte
  • Bodenbeprobungen und Düngeempfehlungen
  • Gruppen- und Einzelberatung
  • Moderation von Arbeitskreisen

Beratung, Feldbegehung, Messestand
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